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GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
Frauen und Männer sind in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich
gleichgestellt. Beide sollen gleiche Chancen erhalten, ihr
Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Aufgabe und Ziel der Arbeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
ist es, sich dafür einzusetzen, diese gesetzliche
Gleichstellung im Alltag umzusetzen. Neustadts Gleichstellungsbeauftragte
ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung
und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt am
Rübenberge in allen frauen- und geschlechtsrelevanten Fragen
und Angelegenheiten zuständig.
Die Gleichstellungsbeauftragte weist auf Benachteiligungen und
Probleme – auch öffentlich – hin. Sie ist Interessenvertreterin und
nimmt die Position einer „Schnittstelle“ zwischen Verwaltung, Politik
und Bürgerinnen und Bürgern ein. An Vorhaben, Entscheidungen,
Programmen und Maßnahmen innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung
zwischen Mann und Frau und ihre Stellung in der Gesellschaft haben,
wirkt sie mit. Ebenso leistet sie Öffentlichkeitsarbeit, etwa
durch eigene Veranstaltungen (Vorträge, Podien, kulturelle Aktionen
oder Workshops) und die Herausgabe sowie Weitergabe von
Informationsmaterial. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich an
die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn sie sich über Frauen
und Gleichstellungsthemen informieren möchten, sich über
Benachteiligungen im Alltag und Berufsleben beschweren wollen
oder wenn sie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte
benötigen.
Stadt Neustadt am Rübenberge – Gleichstellungsbeauftragte
Nienburger Straße 31, 31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.: 05032 84-442
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