Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Stadt Neustadt am Rübenberge
Fachdienst Soziales
Theresenstraße 4, 31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.: 05032 84-0
sozialpaedagogische-hilfen@neustadt-a-rbge.de
neustadt-a-rbge.de/internet/Leben in Neustadt/Soziales/Soziale
Leistungen der Stadt
GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, das 65. Lebensjahr
jedoch noch nicht vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürftig
sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vorrangige
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zweites Buch –
Altes Rathaus © Wilfried Rave
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Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Auskünfte hierzu erteilt:
JobCenter Neustadt
Ernst-Abbe-Ring 23, 31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.: 05032 9800-250
Jobcenter-Region-Hannover.Neustadt@jobcenter-ge.de
jobcenter-region-hannover.de/site/neustadt
WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein
notwendig. Hierfür sind, je nach Anzahl der Personen im
Haushalt, bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten. Für die
Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung wird eine
Verwaltungsgebühr erhoben. Weitergehende Informationen und
Antragsformulare erhalten Sie hier:
Stadt Neustadt am Rübenberge
Fachdienst Soziales
Theresenstraße 4, 31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.: 05032 84-0
sozialpaedagogische-hilfen@neustadt-a-rbge.de
neustadt-a-rbge.de/internet/Leben in Neustadt/Soziales/Soziale
Leistungen der Stadt
WOHNGELD
Wohngeld ist eine staatliche Leistung. Der Anspruch auf Wohngeld
hängt vom Einkommen, der Höhe der zuschussfähigen Miete, sowie
von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
ab. Diese Leistung muss beantragt werden.
Kein Anspruch besteht, wenn bereits Transferleistungen bezogen
werden. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
in der Wohngeldbehörde beraten über wohngeldrechtliche Angelegenheiten,
dort sind auch Anträge auf Wohngeld erhältlich.
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