
TODESFALL
Bei Eintritt des Todes eines Angehörigen zu Hause muss ein Arzt
benachrichtigt werden, damit dieser eine Todesbescheinigung
ausstellt. Hierzu sollten Sie möglichst den Personalausweis des
Verstorbenen bereithalten. Eine Überführung des Verstorbenen ist
nur mit einer Todesbescheinigung gestattet. Bei Todesfällen in
Krankenhäusern und Heimen kümmern sich die jeweiligen Institutionen
um die Todesbescheinigung. Damit dass von Ihnen ausgewählte
Bestattungsunternehmen den Sterbefall beim zuständigen
Standesamt melden kann, um die Sterbeurkunden zu erhalten,
werden außer der Todesbescheinigung noch folgende Unterlagen
im Original oder beglaubigt benötigt
bei Ledigen:
§§ Personalausweis – soweit gültig
§§ Geburtsurkunde – Original
bei Verheirateten:
§§ Personalausweis des Verstorbenen – soweit gültig
§§ Heiratsurkunde, Stammbuch oder Familienbuchauszug
bei Verwitweten:
§§ Personalausweis – soweit gültig
§§ Heiratsurkunde, Stammbuch oder Familienbuchauszug sowie
§§ die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
bei Geschiedenen:
§§ wie bei Verheirateten zusätzlich Scheidungsurteil mit Stempel
über Rechtskraft
bei ausländischen Mitbürgern:
§§ die oben genannten Urkunden (international), sonst von einem
vereidigten Dolmetscher zusätzlich die beglaubigte Übersetzung
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der Urkunde in deutscher Sprache nach ISO-Norm
§§ ggf. die Urkunde über die Namensführung nach § 94 bei Spätaussiedlern
nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz
Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens ist Ihnen bei vielen
Formalitäten und Maßnahmen behilflich.
Folgende Erledigungen müssen u. a. bedacht werden:
§§ Meldung des Todesfalles beim Arbeitgeber, sofern der Verstorbene/
die Verstorbene noch berufstätig war
§§ Bestattungsform festlegen
§§ Suche nach einer Grabstätte
§§ Abmeldung bei Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialamt, Versorgungsamt
§§ bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen
für den Hinterbliebenen/Ehefrau bzw. Ehemann
§§ Rentenanspruch geltend machen
§§ Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
§§ falls Betriebsrenten gezahlt werden, ab- und melden beim ehemaligen
Arbeitgeber
§§ Kündigung von laufenden Zahlungen wie: Miete, Einzugsermächtigungen,
Daueraufträge, Bankkonten, Fernseh- und Rundfunkgebühren,
Telefon, Mobiltelefon, Internet, Versicherungen,
Zeitschriften, Vereinsbeiträge
§§ Post umbestellen
§§ Versicherungsgelder beantragen, z. B. Lebens-, Sterbegeldversicherungen
§§ sofern erforderlich können bei den Sozialämtern Anträge auf
Übernahme von Bestattungskosten gestellt werden. Dieser Antrag
muss innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe
des Todes gestellt sein.
Hagen Jacobuskirche © Wilfried Rave