2. VORSORGE
dann genehmigt, wenn ambulante Möglichkeiten nicht ausreichen.
Das kann bei besonderen körperlichen Beeinträchtigungen oder
Einschränkungen der eigenen Fähigkeiten der Fall sein oder wenn
eine umfassende ärztliche Betreuung erforderlich ist. Trifft dies alles
zu, kann eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme alle
vier Jahre in Betracht kommen.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arzt
oder Ihrer Krankenkasse.
DOKUMENTENMAPPE
Wichtige Papiere und Urkunden, die Sie in einer Dokumentenmappe
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aufbewahren sollten:
§§ Geburtsurkunde
§§ Heiratsurkunde (Stammbuch)
§§ Ernennungsurkunden
§§ Arbeitsverträge, Zeugnisse
§§ Unterlagen über Sparkasse und/oder Bank
§§ Einkommensunterlagen
§§ Sozialversicherungsunterlagen
§§ Unterlagen zu Krankenkasse und Beihilfe
§§ Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen
§§ Versicherungspolicen
§§ Unterlagen über Haus und Grundstück
§§ Unterlagen zu Steuern und Abgaben
§§ Schuldurkunden
§§ Kraftfahrzeugunterlagen
§§ Unterlagen über Mitgliedschaften
§§ Vollmachten
§§ Testament
Informieren Sie Ihre Verwandten, wo sie diese Mappe im Notfall
finden können. Die Dokumentenmappe soll Ihnen die Gewähr geben,
dass nach Ihrem Tod alle Dinge ordnungsgemäß geregelt
werden.
TESTAMENT
Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte,
dass es bestimmte Formen gibt, bei deren Nichtbeachtung das
Testament ungültig wird. Das eigenhändige Testament muss
handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Unterschreiben
Sie mit Vor- und Familienname, damit kein Irrtum entstehen kann.
Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neues
Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden
kann. Eheleute können aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses
ein gemeinschaftliches, handschriftliches Testament verfassen.
Hier genügt es, dass ein Ehegatte diese gemeinschaftliche
Erklärung eigenhändig schreibt und unterschreibt – der andere
Ehepartner mit seiner vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet.
Um zu verhindern, dass ein Testament verloren geht, hinterlegen Sie
es am besten beim Amtsgericht. Wenn Sie sichergehen möchten,
dass Ihnen bei der Abfassung Ihres Testamentes keine Fehler unterlaufen,
sollten Sie ein öffentliches Testament erstellen. Dies geschieht,
indem Sie Ihren letzten Willen mündlich gegenüber einem
Notar erklären oder selbst schriftlich abfassen und dem Notar übergeben.
Das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht verwahrt,
das heißt, nach Ihrem Tod wird das Nachlassgericht automatisch
informiert. Von dort erfolgen dann die Benachrichtigung der
Erben und die Testamentseröffnung. Für die Beratung und Errichtung
Ihres Testamentes beim Notar müssen Sie eine Gebühr bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“.
Diese kostenlose Broschüre erhalten Sie als Download
oder gedruckt beim
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 481009, 18132 Rostock
Tel.: 030 182722721
publikationen@bundesregierung.de
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