2. VORSORGE
besprechen und unterschreiben zu lassen. Seit 2009 ist ein Gesetz
in Kraft getreten, das Rechtssicherheit für das Befolgen von Patientenverfügungen
schaffen soll. Eine Patientenverfügung ist für
Ärzte bindend, wenn sie möglichst konkret abgefasst wurde und
der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht.
Für alle Vorsorgeformen gilt, die festgelegten Regelungen vor Inkrafttreten
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jährlich zu bestätigen. So ist gewährleistet, dass der aktuelle
Wille des Betroffenen dokumentiert ist und nicht auf ein mehrere
Jahre altes Schriftstück zurückgegriffen werden muss, welches
eventuell eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigt.
Telefonische Beratungen und kostenlose, persönliche Einzelberatungen
zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
und Patientenverfügung erhalten Sie hier:
Region Hannover – Team Betreuungsangelegenheiten
Marktstraße 45, 30159 Hannover
Tel.: 0511 616-23540
hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/
Beratungsstellen/Betreuungsfragen
Sprechzeiten
Mo. – Do. 9 – 15.30 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
BTV Betreuungsverein der AWO Region Hannover e. V.
Sprechzeiten
– jeden Mittwoch 9 – 12 Uhr
Fössestraße 47a (Hinterhaus), 30451 Hannover
Ansprechpartnerin: Sylvia Stoepper
– jeden Mittwoch 13 – 16 Uhr
Deisterstraße 85a (3. OG), 30449 Hannover
Ansprechpartnerin: Julia Seisselberg
portale.awo-hannover.de/beratung-betreuung/allgemeine_
sozialberatung/betreuungsverein.php
Informationsbroschüren und Vordrucke für Vorsorgevollmachten
und Patientenverfügungen sind bei der Seniorenberatung der Stadt
erhältlich:
Seniorenberatung der Stadt Neustadt am Rübenberge
Fachdienst Soziales
Theresenstraße 4 (Eingang Leinstraße/Ecke Großer Weg)
31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.: 05032 84-241
KUR
Den Begriff „Kur“ gibt es seit der Gesundheitsreform 2000 in dieser
Form nicht mehr. Kuren werden unter den Bezeichnungen „medizinische
Vorsorge“ und „Rehabilitation“ nach Antragsstellung und
Genehmigung von den Krankenkassen bezahlt.
Vorsorgekur
Eine Vorsorgekur soll sich verbessernd und stabilisierend auf die
Gesundheit auswirken, insbesondere wenn diese geschwächt ist.
Sie soll die Fähigkeiten zur Selbsthilfe und die Eigenverantwortung
stärken. Wenn bei Ihnen ein Gesundheitsrisiko vorliegt, das in absehbarer
Zeit zu einer Erkrankung führen wird, kann eine ambulante
oder stationäre Vorsorgekur sinnvoll sein.
Rehakur
Eine ambulante oder stationäre Reha kommt dann infrage, wenn
es schon eine bestehende, chronische Erkrankung gibt oder andere
schwere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, zum Beispiel
nach Operationen. Die Reha-Maßnahmen sollen verhindern,
dass sich Beschwerden verschlimmern oder eine Pflegebedürftigkeit
entsteht.
Beide Maßnahmen können sowohl ambulant als auch stationär
durchgeführt werden, eine stationäre Maßnahme ist allerdings nur
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/allgemeine_