KURZZEITPFLEGE
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende
stationäre Betreuung älterer Menschen, die sonst zu Hause versorgt
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werden.
Die zeitlich befristete Aufnahme kann notwendig sein, wenn sich
der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person kurzfristig verschlechtert,
oder wenn die Pflegeperson ausfällt bzw. entlastet
werden soll. Die Möglichkeit der Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse
besteht, wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung. Die
meisten Alten- und Pflegeheime bieten Kurzzeitpflegeplätze an.
Eine Liste dieser Wohn- und Betreuungseinrichtungen finden Sie
im Bereich „Wohn- und Betreuungseinrichtungen in Neustadt
a. Rbge.“ in diesem Kapitel.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Kann die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem
anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen,
besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass
die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten
für eine Ersatzpflege übernimmt.
Die Landesverbände der Pflegekassen haben die Zuständigkeit der
einzelnen Landkreise an Krankenkassen übertragen (Versorgungsvertrag
nach § 72 SGB XI). Für Neustadt am Rübenberge liegt die
Zuständigkeit bei:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Gesundheitsmanagement Pflege
Am Fallersleber Tore 3 –4, 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 120313801
pflege@nds.aok.de
PFLEGEÜBERLEITUNG/SOZIALDIENST
Im Rahmen des Entlassungsmanagements können Patientinnen
und Patienten sowie deren Angehörige Unterstützung erhalten: Die
Sozialdienste der Krankenhäuser oder entsprechend geschulte
Pflegekräfte helfen im Anschluss an die stationäre Behandlung bei
sozialen, finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Problemen,
die sich aus der Erkrankung und/oder Pflegebedürftigkeit ergeben
(Pflegeberatung nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI).
Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:
§§ Information und Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen
und Anschlussheilbehandlungen
§§ Fragen zur häuslichen Versorgung/Pflege (z. B. Vermittlung ambulanter
Pflegedienste, Vermittlung von Menübringdiensten etc.)
§§ Beschaffung von Hilfsmitteln (z. B. Toilettenstuhl, Pflegebett,
Rollator, Rollstuhl)
§§ Antrag auf Pflegebedürftigkeit
§§ Hilfe bei der Pflegeheimunterbringung oder Kurzzeitpflege
§§ Hausnotruf
§§ Information zu sozialen Rechten (z. B. Schwerbehinderung)
§§ Fragen der finanziellen Sicherung (z. B. Sozialhilfe, Pflegegeld)
§§ Beratung und Weitervermittlung für Suchtkranke
§§ Kontakt zu Selbsthilfegruppen
Der Kontakt zur Pflegeüberleitung, bzw. zum Sozialdienst, wird
frühzeitig aufgenommen, damit Versorgungsmöglichkeiten mit
dem Patienten/den Angehörigen besprochen und eingeleitet werden
können.
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